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Niederschrift Nr. 13 über über die Sitzung des Ortsrates Gresaubach

18.12.2021 11:12 von FDP Gresaubach

Datum: 1. September 2021
Beginn
: 19.00 Uhr
Ende: 19.20 Uhr
Ort: Wendalinushaus

Anwesend
als Vorsitzender: Fred Metschberger
als Mitglieder: Ferring, Daniela / Kammer, Christine / Kehl, Götz / Kohr, Maria / Pfeifer, Dieter / Scherer, Caroline / Thewes, Karsten

entschuldigt
Altmeyer, Vanessa / Kerber, Sebastian / Schedler, Johannes

von der Verwaltung
Schmitt, Christoph


T A G E S O R D N U N G

Öffentliche Sitzung

1. Annahme der Niederschriften der Sitzungen des Ortsrates Nr. 11 vom 19.05.2021 und Nr. 12 vom 09.06.2021

2. Baumschutz in der Stadt Lebach, hier: Stadtteil Gresaubach

3. Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Be-bauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Fassung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens (gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Billigung des Entwurfs zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Be-bauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach mit Begründung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) und der Nach-bargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
- Bekanntmachung der Beschlüsse
- Zustimmung zur Verfahrensdurchführung durch ein Fachbüro

4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Fassung des Aufstellungsbeschlusses (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 i.V.m. § 12 BauGB) zum Bebauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“
- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“ mit Be-gründung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) und der Nach-bargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) für beide Verfahren
- Bekanntmachung der Beschlüsse
- Zustimmung zur Verfahrensdurchführung durch ein Fachbüro

5. Bürgeranfragen

6. Mitteilungen und Anfragen


 

~

Ortsvorsteher Metschberger eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung.

Er stellt zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Bekanntmachung der Sit-zung sowie die Beschlussfähigkeit fest.




 

Öffentliche Sitzung

1. Annahme der Niederschriften der Sitzungen des Ortsrates Nr. 11 vom 19.05.2021 und Nr. 12 vom 09.06.2021

Der Ortsrat nimmt die Niederschriften einstimmig an.



2. Baumschutz in der Stadt Lebach, hier: Stadtteil Gresaubach

Nachdem der Stadtrat der Stadt Lebach die Verabschiedung einer Baumschutzsatzung als ungeeignete Maßnahme eingestuft hatte, wurde nach Alternativen zur Umsetzung eines wirk-samen Baumschutzes gesucht. Letztlich wurde ein diesbezügliches Maßnahmenprogramm verabschiedet.
Im ersten Schritt wurde neben einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit die den ORM vorliegende Richtlinie zum Schutz von Bäumen verabschiedet, die zum 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie stellt das Fundament des Baumschutzes in Lebach dar. Unterhaltung und Pflege sind nicht verzichtbare Eckpfeiler eines dauerhaft vitalen Baumbestandes und werden in dieser Richtlinie explizit geregelt.

Im nächsten Schritt wird geprüft, ob einzelne Bäume als Naturdenkmal ausgewiesen werden sollen. Dies wäre allerdings nur mit einer durch die Oberste Naturschutzbehörde zu genehmi-genden Satzung zu erreichen. Alternativ hierzu böte sich Übernahme einer Patenschaft priva-ter Bäume durch die Stadt an. Sofern es sich um Bäume in Privatbesitz handelt, geht in beiden Fällen die Unterhaltung und Pflege der Bäume auf die Stadt über. Welches Verfahren letzt-lich zur Anwendung gelangt, ist noch nicht abschließend entschieden. Ein wichtiges Kriterium bei dieser Entscheidung ist die Anzahl der hierfür in Frage kommenden Bäume.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Nussbaum in der Römerstraße 21 bereits als Naturdenkmal ausgewiesen ist.
Weitere Bäume werden vom Ortsrat zurzeit nicht benannt.



3. Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Fassung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens (gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB) zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Billigung des Entwurfs zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Be-bauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach mit Begrün-dung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) und der Nach-bargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
- Bekanntmachung der Beschlüsse
- Zustimmung zur Verfahrensdurchführung durch ein Fachbüro

Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung vom 08.07.2021 der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte im Stadtteil Gresaubach gefasst.

Nachdem nun die grundsätzliche Verfügbarkeit des Grundstücks gegeben ist, gilt es die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kita zu schaffen. Der ca. 0,39 ha große Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans liegt im Lebacher Stadtteil Gresaubach und schließt sich hier östlich an das Grundstück der Römerstraße 58 an.

Die derzeitigen Festsetzungen des Flächennutzungsplans der Stadt Lebach weisen für den Bereich eine geplante Gewerbefläche aus. Es ist daher erforderlich zur Aufstellung des Be-bauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“ (nachfolgender TOP) eine Anpassung des Flä-chennutzungsplans für diesen Bereich vorzunehmen. Als künftige Nutzung wird daher „Flä-che für Gemeinbedarf“ festgesetzt.

Der Ortsrat Gresaubach stimmt folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstim-mig zu:

Der Bau- und Infrastrukturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

-    Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Be-bauungsplan „Kindertagesstätte Gresaubach“ gem. §1 Abs.3 und §2 Abs. 1 BauGB
-    Billigung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung
-    Vorbereitung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlich-keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbar-gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
-    Bekanntmachung der Beschlüsse
-    Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro



4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach
- Fassung des Aufstellungsbeschlusses (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 i.V.m. § 12 BauGB) zum Bebauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“
- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“ mit Be-gründung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) und der Nach-bargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) für beide Verfahren
- Bekanntmachung der Beschlüsse
- Zustimmung zur Verfahrensdurchführung durch ein Fachbüro

Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung vom 08.07.2021 der Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte im Stadtteil Gresaubach gefasst.

Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lebach beschlossen. Um die planungsrechtlichen Vorausset-zungen zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der ca. 0,39 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Gresaubach“ liegt im Lebacher Stadtteil Gresaubach und schließt sich hier östlich an das Grundstück der Römerstraße 58 an (Gemarkung Gresaubach, Flur 13, Teilfläche der Parzelle 17/1).

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei weiterführende Informationen über die Bauform, Größe und Anordnung der Kindertagesstätte vorliegen werden großzügige Festsetzungen bezüglich der Bebaubarkeit des Grundstücks gewählt.

Der Ortsrat Gresaubach stimmt folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstim-mig zu:

Der Bau- und Infrastrukturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.    Der Stadtrat der Stadt Lebach beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Gresaubach“ im Stadtteil Gresaubach.
2.    Der Stadtrat Lebach billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Kindertages-stätte Gresaubach“ nebst Begründung.
3.    Der Stadtrat beschließt die Vorbereitung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB; der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB auf der Grundla-ge der beigefügten Planung.
4.    Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.
5.    Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch das Planungsbüro Argus Concept, aus  Homburg  zu. Die Verwaltung wird mit der Bürgerbeteiligung beauf-tragt.



5. Bürgeranfragen

Es liegen keine Wortmeldungen vor.



6. Mitteilungen und Anfragen

OV Metschberger teilt mit:
- Die Planungsleistungen für die Kita Gresaubach sind bereits vergeben.
- Im Bereich des Gasthauses Fries sind die beiden barrierefreien Bushaltestellen fertiggestellt.





Der Vorsitzende schließt um 19:20 Uhr die Sitzung.




 

 

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